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Das Landgericht München hat das 'Ärzte-Siegel“' als irreführend beanstandet - Foto: Focus

Das Landgericht München hat das 'Ärzte-Siegel“' als irreführend beanstandet - Foto: Focus

Siegelgeschäft

Gericht untersagt 'Focus' die Vergabe der 'Ärzte-Siegel'

Die Wettbewerbszentrale hat sich mit ihrer Unterlassungsklage gegen den Burda Verlag hinsichtlich der Verleihung und Publizierung sogenannter 'Ärzte-Siegel' durchsetzen können. Diese Siegel stützen sich aus der einmal jährlich erscheinenden Ärzteliste im Magazin 'Focus Gesundheit'. Für eine Lizenzgebühr von 2.000 Euro erhalten Ärzt:innen Siegel verliehen, die sie als "Top Mediziner" oder "Focus Empfehlung" auszeichnen.

Nach Ansicht der 4. Kammer für Handelssachen verstößt der Verlag hierbei "gegen das lauterkeitsrechtliche Irreführungsverbot". Zur Begründung führte die Kammer aus, dass die Gestaltung der Siegel Ähnlichkeiten mit dem Prüfsiegel der Stiftung Warentest aufwiesen und damit den Eindruck erwecken würden, dass die betreffenden Ärzte "aufgrund einer neutralen und sachgerechten Prüfung ausgezeichnet wurden und dadurch eine Spitzenstellung unter den Ärzten gleicher Fachdisziplin einnehmen." Die Patient:innen erwarteten, dass die angepriesenen Ärt:innen "aufgrund einer neutralen und sachgerechten Prüfung ausgezeichnet wurden und dadurch eine Spitzenstellung unter den Ärzten gleicher Fachdisziplin einnehmen."

Der Verbraucher erwarte, dass "ein mit einem Prüfzeichen versehenes Produkt oder eine Dienstleistung von einer neutralen und fachkundigen Stelle auf die Erfüllung von Mindestanforderungen anhand objektiver Kriterien geprüft wurde und bestimmte, von ihm für die Güte und Brauchbarkeit der Ware als wesentlich angesehener Eigenschaften aufweisen." Stattdessen würden Kriterien herangezogen, die auf Kriterien dabei, die auf ausschließlich subjektiven Elementen beruhen würden, wie etwa die Kollegenempfehlung oder die Patientenzufriedenheit.

Bei der Lizenzierung sogenannter Siegel könne der Burda-Verlag auch nicht auf die Pressefreiheit oder die Refinanzierung der redaktionellen Inhalte verweisen. Medien seien "zwar regelmäßig darauf angewiesen sind, sich durch Anzeigen zu finanzieren, nicht jedoch durch die Vergabe von Prüfsiegeln gegen ein nicht unerhebliches Entgelt." Stattdessen sei dies eine "unübliche, nicht zwingend erforderliche Art der Finanzierung redaktioneller Beiträge", was sich daran zeige, dass die Ärztelisten auch schon vor der Einführung der kostenpflichtigen Siegel veröffentlicht wurden.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Burda-Verlag hat bereits Berufung gegen das Urteil eingelegt. Wie das Medienhaus der DPA mitteilte, würden die Listen "auf Basis einer qualitativ hochwertigen Methodik von einem Expertenteam im Gesundheitssektor erstellt". Auch subjektive Kriterien würden dabei eine Rolle spielen. "Im Sinne von nutzwertigem, verbraucherfreundlichem Journalismus" würden verschiedene relevante Kriterien herangezogen.

 
 

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