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Verlegerverbände kritisieren nationales Gesundheitsportal

Anlässlich der Anhörung zum Gesetzentwurf des "Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetzes" (DVPMG) am 14. April 2021 kritisierten der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV), beide mit Sitz in Berlin, das geplante Gesundheitsportal des Bundes mit deutlichen Worten. "Dass ein Bundesministerium ein eigenes Fachmedium mit vollwertiger redaktioneller Berichterstattung über Gesundheitsfragen betreibt, ist ein presserechtlich fataler Tabubruch; denn das Nationale Gesundheitsportal ist mit der Staatsfreiheit der Medien nicht vereinbar und stellt zudem einen politisch verwerflichen Eingriff in den freien Pressemarkt dar."

Ein staatliches Portal verzerre diesen Wettbewerb und gefährdet die privaten Gesundheitsmedien. "Die Ermächtigung für das staatliche Gesundheitsportal muss derart eingegrenzt werden, dass sie keine umfassende pressemäßige Information über beliebige Gesundheitsfragen mehr gestattet, sondern das Portal auf zulässige Informationen über das gesundheitspolitische Regierungshandeln sowie anlassbezogene Gesundheitsinformationen begrenzt", appellierten die Verlegerverbände.

Das staatliche Gesundheitsmedium solle darüber hinaus unmittelbare Verlinkungen in der elektronischen Patientenakte und auf E-Rezepten erhalten, womit das DVPMG dem staatlichen Medium einen privilegierten Zugang zu fast allen Bürgern sichert. "Wenn in zentralen Elementen des Gesundheitssystems der Link zu „gesund.bund.de“ exklusiv voreingestellt ist, ist das eine einseitige Lenkung des Nutzer-Traffics – hin zum staatlichen Angebot, vorbei an privaten Medien. Diese Privilegierung des staatlichen Mediums gegenüber allen privaten Medien ist nicht akzeptabel", teilten VDZ und BDZV mit. Die Schnittstellen müssten mindestens für private Anbieter geöffnet und diskriminierungsfrei zur Verfügung gestellt werden.

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