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Bundesgesundheitsportal: Google gibt im Rechtsstreit mit Burda auf

Mitte Februar 2021 hatte das Landgericht München die Zusammenarbeit zwischen dem Bundesgesundheitsministerium und Google beim Nationalen Gesundheitsportal (NGP) vorläufig untersagt. Gegen diese Entscheidung hatte Google wenige Wochen später Berufung eingelegt. Nun hat der Internetriese seine Berufung zurückgezogen. Gleichzeitig übernimmt das Unternehmen die Kosten des Verfahrens.

Durch die Kooperation zwischen dem von Jens Spahn (CDU) geführten Gesundheitsministerium und Google erhielten Inhalte des Bundesgesundheitsportals eine prominente Platzierung auf einer neu geschaffenen "Position 0" in den Suchergebnisseiten und wurden vor allen anderen Angebote angezeigt, die der Algorithmus des US-Konzerns nach Relevanz und Qualität priorisiert. Hubert Burda Media hatte daraufhin eine Klage am Landgericht München eingereicht, weil das Medienhaus durch die bevorzugte Behandlung der NGP-Inhalte Wettbewerbsnachteile für sein eigenes Gesundheitsportal Netdoktor.de befürchtete.

 
 

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