|
Kooperation von Google und BMG: VDZ sieht Verlagsangebote diskriminiert
VDZ-Präsident Dr. Rudolf Thiemann: "Unannehmbarer Eingriff" (Foto: Boris Trenkel)
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und Google hatten gestern verkündet, dass Google künftig die vom BMG herausgegebene und finanzierte redaktionelle Berichterstattung zu Gesundheitsthemen in seiner Suche privilegiert vor entsprechenden Angeboten der Presseverlage anzeigen werde.
Der VDZ sehe in dieser Kooperation staatlicher Medientätigkeit mit dem "Suchmonopol" eine Verletzung von Mediengrundrechten.
Dr. Rudolf Thiemann, Präsident des VDZ und geschäftsführender Gesellschafter der Liborius-Verlagsgruppe, sagt: "Schon dass ein Bundesministerium überhaupt ein eigenes Fachmedium mit vollwertiger redaktioneller Berichterstattung über Gesundheitsfragen betreibt, ist mit der Staatsfreiheit der Medien nicht vereinbar und ein unannehmbarer Eingriff in den freien Pressemarkt, der sich nach wirtschaftlichen Grundsätzen finanzieren muss."
Er sagt weiter: "Nun lässt das Bundesgesundheitsministerium seine Gesundheitsberichterstattung auch noch durch das Quasi-Suchmonopol an allen Verlagsangeboten vorbei privilegiert verbreiten. Eine solche Verdrängung der privaten Presse durch ein staatliches Medienangebot auf einer digitalen Megaplattform ist ein einmaliger und neuartiger Angriff auf die Pressefreiheit."
Auch Philipp Welte, Vizepräsident des VDZ und Vorstand Hubert Burda Media, meldet sich zu Wort. Er fügt hinzu: "Die Kooperation des Gesundheitsministeriums mit Google versetzt der freien journalistischen Gesundheitsinformation einen schweren Schlag und ist nicht zu tolerieren. Das Ministerium setzt sich als staatlicher Sender mit der Unterstützung des Suchmonopols von Google unabhängig von jeder inhaltlichen Qualität vor die journalistischen Angebote der freien Presse. Das Ministerium deklassiert die freien marktwirtschaftlich organisierten Gesundheitsportale und setzt alle Mechanismen der freien Information und damit der freien Meinungsbildung in unserer Demokratie außer Kraft."
Nicht hinzunehmen sei auch, so der VDZ, die indirekte Behauptung des Bundesgesundheitsministers, die digitale Gesundheitsberichterstattung und -information durch die Angebote der Verlage sei weniger verlässlich.
In freiheitlichen Demokratien müssen quasimonopolistische Medienintermediäre auf die diskriminierungsfreie Verbreitung aller Publikationen verpflichtet werden. Eine solche Verpflichtung wird derzeit in Brüssel mit dem Digital Market Act geplant und nach VDZ-Kenntnis auch von der Bundesregierung unterstützt.
Birte Schäffler 11.11.2020
PremiumPartner
Top-Dienstleister für Gesundheitsmarken
Printausgabe
Dental Marketing
Stellenangebote
Redakteur:in für den Kommunikations- und Medienmarkt
Für unsere Fachmagazine im New Business Verlag suchen wir redaktionelle Verstärkung für spannende Themen rund um Kommunikation, Marken und Medien. Melden Sie sich gern bei uns, wir freuen uns auf Sie!
Best Practice Showroom
'Healthcare Marketing'-Kreativranking