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Befangener WDR-Redakteur muss gehen
Der Westdeutsche Rundfunk (WDR) hat einen Redakteur und Autor aus dem Programmbereich Politik und Zeitgeschehen Fernsehen vom Dienst freigestellt und arbeitsrechtliche Schritte eingeleitet. Die Kölner Rundfunkanstalt sieht es nach eingehender Prüfung als erwiesen an, dass der Mitarbeiter gegen Programmgrundsätze verstoßen und falsche Angaben gegenüber dem WDR gemacht hat.
In dem Feature 'Heilung unerwünscht: Wie Pharmakonzerne ein Medikament verhindern', das am 19. Oktober 2009 im Ersten ausgestrahlt wurde, befasste sich der Autor mit der Geschichte einer Hautcreme, die bei Beschwerden wie Neurodermitis und Schuppenflechte ohne schwere Nebenwirkungen zu helfen verspricht. Hauptthese des Beitrags war, dass Pharmaunternehmen die Markteinführung des Mittels verhinderten.
Neben inhaltlicher Kritik an dem Film wurden auch Zweifel an der Unabhängigkeit des Autors laut, da er kurz nach der Ausstrahlung des Films ein Buch zu demselben Thema veröffentlichte. Gegen das Feature wurde formelle Programmbeschwerde erhoben. Darauf hin hat der Rundfunkrat des WDR eine Prüfung eingeleitet, die ergeben hat, dass der Mitarbeiter seine unmittelbaren Vorgesetzten, die Fernsehdirektorin und die Intendantin und damit mittelbar auch die Gremien wiederholt über den Zusammenhang von Sendedatum und Buchveröffentlichung getäuscht und in einer dienstlichen Erklärung falsche Angaben gemacht hat.
In dem Feature 'Heilung unerwünscht: Wie Pharmakonzerne ein Medikament verhindern', das am 19. Oktober 2009 im Ersten ausgestrahlt wurde, befasste sich der Autor mit der Geschichte einer Hautcreme, die bei Beschwerden wie Neurodermitis und Schuppenflechte ohne schwere Nebenwirkungen zu helfen verspricht. Hauptthese des Beitrags war, dass Pharmaunternehmen die Markteinführung des Mittels verhinderten.
Neben inhaltlicher Kritik an dem Film wurden auch Zweifel an der Unabhängigkeit des Autors laut, da er kurz nach der Ausstrahlung des Films ein Buch zu demselben Thema veröffentlichte. Gegen das Feature wurde formelle Programmbeschwerde erhoben. Darauf hin hat der Rundfunkrat des WDR eine Prüfung eingeleitet, die ergeben hat, dass der Mitarbeiter seine unmittelbaren Vorgesetzten, die Fernsehdirektorin und die Intendantin und damit mittelbar auch die Gremien wiederholt über den Zusammenhang von Sendedatum und Buchveröffentlichung getäuscht und in einer dienstlichen Erklärung falsche Angaben gemacht hat.
Birte Schäffler 18.05.2010
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