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Unter Titelschutz 'Diabetes Ratgeber'
Diabetes-Zeitschriften haben offenbar Konjunktur. In der neuen Ausgabe des 'Titelschutz Anzeigers' (Ausgabe Nr. 953) vom 15. Dezember nimmt ein weiterers Magazin zur weitverbreiteten Blutzuckerkrankheit den Titelschutz in Anspruch. Allein in diesem Jahr zählt das Online-Archiv des 'Titelschutz Anzeigers' sieben Einträge zum Thema Diabetes (hier mehr). Der Titelschutz gilt für die Schreibweisen 'Diabetes Ratgeber' und 'Diabetes-Ratgeber'. Absender der Titelschutzanzeige ist die Rechtsanwaltskanzlei Lausen Rechtsanwälte aus München.
'Der Titelschutz Anzeiger' ist Deutschlands führendes Fachmedium für Titelschutz-Anmeldungen und erscheint wöchentlich im Hamburger Presse Fachverlag. Die Publikation mit einer Auflage von 3.400 Exemplaren richtet sich an Medien-Anwälte, Verlage, Sender, Film- und TV-Produzenten sowie and die Tonträger-Industrie.
Weitere Informationen unter www.titelschutzanzeiger.de
Birte Schäffler 15.12.2009
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