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Neues Portal informiert über IGeL-Angebote für Selbstzahler

Rund 1,5 Milliarden Euro geben gesetzlich Versicherte pro Jahr für Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) aus – für Leistungen also, die ihnen in der Arztpraxis angeboten werden und die sie aus eigener Tasche bezahlen müssen.

Doch taugen IGeL wirklich etwas? – Der Medizinische Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) hat bisher zwei Dutzend solcher Leistungen basierend auf den Methoden der Evidenzbasierten Medizin (EbM) untersucht und die Ergebnisse auf dem neuen nicht-kommerziellen Internetportal www.igel-monitor.de veröffentlicht. Die Bilanz, die Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS, zieht, erschreckt: "Die Mehrzahl der IGeL schneiden nicht gut ab, einige sogar richtig schlecht. Für die Versicherten bedeutet dies, hier besonders vorsichtig zu sein."

Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands, bringt das Problem auf den Punkt: "Bei den IGeL-Leistungen geht es vorrangig um wirtschaftliche Interessen von Ärzten und nicht um notwendige medizinische Leistungen für Kranke." Die Kassen unterstützen deshalb das neue Informationsportal des MDS.

Die meisten Patienten können nur schwer beurteilen, ob sie solche extra Leistungen wirklich benötigen. Für Klarheit soll nun der IGeL-Monitor sorgen. Dort wurden die einzelnen IGeL nach einem festgelegten Schema in fünf Kategorien eingeteilt: von "positiv", "tendenziell positiv" und "unklar" bis zu "tendenziell negativ" und "negativ".

Bisher wurden 24 individuelle Gesundheitsleistungen vom MDS geprüft, darunter solche, die häufig angeboten werden wie die Glaukom-Früherkennung oder die Akupunktur zur Spannungskopfschmerz-Prophylaxe.

Insgesamt sieben Mal haben die Wissenschaftler eine IGeL-Leistung mit "tendenziell negativ" bewertet. In vier Fällen wog der Schaden sogar deutlich schwerer als der Nutzen – als Fazit bedeutete dies "negativ".

Waren Nutzen und Schaden der IGeL ausgewogen, oder waren keine ausreichenden Daten auffindbar, um Nutzen und Schaden zu beurteilen, so lautete das Fazit der Experten "unklar". Zu diesem Ergebnis kamen die Wissenschaftler in weiteren sieben Fällen.

Lediglich zwei IGeL erhielten die Bewertung "tendenziell positiv". Außerdem wurden vier Leistungen beschrieben, die per se nicht zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen gehören – unabhängig davon, wie sinnvoll und hilfreich diese Maßnahmen unter Umständen sein können. Hierzu gehören etwa die reisemedizinische Vorsorge und der Sport-Check.

Vor diesem Hintergrund fordert die Kassenchefin Pfeiffer eine "24-stündige Einwilligungssperrfrist", wenn IGeL in der Arztpraxis angeboten werden. "Dann hätten Versicherte, denen eine der häufig nutzlosen IGeL-Leistungen angeboten wird, ausreichend Zeit, um sich ein eigenes Bild zu machen und frei zu entscheiden", so Pfeiffer weiter.

Neben den Bewertungen informiert der IGeL-Monitor auch über andere Aspekte des IGeL-Marktes. Er klärt darüber auf, wie IGeL zustande kommen und wo man ihnen begegnet, und er fragt nach den Rollen und Interessen von Ärzten, Herstellern und anderen beteiligten Gruppen. Außerdem beleuchtet er in der Rubrik IGeL-Praxis, wie manche Ärzte ihre Angebote vermarkten, mit welchen psychologischen Kniffen sie dabei arbeiten und welche rechtlichen Fragen zu beachten sind. Und schließlich gibt der IGeL-Monitor Tipps, wie sich Versicherte im konkreten Fall verhalten können, wenn ihnen IGeL angeboten werden.

 
 

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